DSGVO-Richtlinie
Diese Ergänzung zur Privacy Policy erläutert Informationen gemäss EU-DSGVO, sofern die DSGVO auf unsere Verarbeitung anwendbar ist.
1. Verantwortlicher & ggf. EU-Vertreter
VermögensWeg, Schweiz. Sofern rechtlich erforderlich, benennen wir einen EU-Vertreter und informieren hierüber in dieser Richtlinie.
2. Begriffe & Rollen
Begriffe gemäss Art. 4 DSGVO (Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, personenbezogene Daten, Verarbeitung etc.).
3. Zwecke & Rechtsgrundlagen
Art. 6 Abs. 1 DSGVO: lit. a (Einwilligung), lit. b (Vertrag), lit. c (rechtliche Pflichten), lit. f (berechtigte Interessen) – je nach Verarbeitungskontext. Interessenabwägungen dokumentieren wir intern.
4. Informationspflichten (Art. 13/14)
Wir informieren Betroffene über Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer, Rechte und etwaige Übermittlungen; bei Drittdaten erfolgt Information im gesetzlichen Rahmen.
5. Betroffenenrechte
- Auskunft, Berichtigung, Löschung
- Einschränkung der Verarbeitung
- Datenübertragbarkeit
- Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen
6. Einwilligungsmanagement
Einwilligungen sind freiwillig und jederzeit widerrufbar; die Rechtmässigkeit bis zum Widerruf bleibt unberührt.
7. Auftragsverarbeitung (Art. 28)
Sorgfältige Auswahl, vertragliche Bindung, Weisungsgebundenheit, geeignete Sicherheitsmassnahmen; regelmässige Überprüfung der Dienstleister.
8. Übermittlungen in Drittländer (Art. 44 ff.)
Nur mit geeigneten Garantien (Art. 46, z. B. EU-Standardvertragsklauseln) oder bei Angemessenheitsbeschluss; ggf. zusätzliche Schutzmassnahmen.
9. Verzeichnis & DPIA
Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30) und – falls erforderlich – Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35).
10. Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32)
Risikobasierte technische und organisatorische Massnahmen, Zugriffsbeschränkungen, Protokollierung, regelmässige Wirksamkeitsprüfungen.
11. Meldung von Datenschutzverletzungen
Vorfälle werden gemäss Art. 33/34 DSGVO behandelt; soweit erforderlich informieren wir Aufsichtsbehörden und Betroffene.
12. Automatisierte Entscheidungen
Keine automatisierten Einzelentscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO.
13. Aufsichtsbehörden & Beschwerden
Betroffene Personen können Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen (Art. 77 DSGVO).
14. Änderungen
Diese Richtlinie wird bei Bedarf angepasst; gültig ist die jeweils aktuelle Fassung.